Knut Abraham

Übersicht Ausschussarbeit

  ordentliches Mitglied

Auswärtiger Ausschuss
 
  Der Auswärtige Ausschuss ist einer der größten Ausschüsse im Bundestag, mit 46 Mitgliedern, davon 13 aus der CDU/CSU Fraktion. Der Ausschuss, auch im Grundgesetz vorgeschrieben, begleitet die Regierungspolitik bei wichtigen außen- und sicherheitspolitischen Entscheidungen.
 
  Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
 
  Die Aufgabe der Mitglieder dieses Ausschusses ist es, sich für Menschenrechte, humanitäre Hilfe und für die Menschenwürde weltweit einzusetzen, unabhängig von Geschlecht, Glaube, Hautfarbe oder politischer Überzeugung.
 
  Obmann im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
 
  Obleute sind Abgeordnete, die in den Ausschüssen Hauptansprechpartner ihrer Fraktionsführung sind. In jedem Ausschuss gibt es je Fraktion einen Obmann oder eine Obfrau. Bei den Ausschussberatungen bestimmen sie den Kurs der Fraktion entscheidend mit und formulieren deren Interessen. Sie stimmen zudem die Tagesordnungen ab und planen die Beratungen. Für die Fraktionen sind die Obleute Mittler der Ausschussarbeit, weil sie einen guten Überblick über den Stand der Detailarbeit in ihrem Ausschuss haben.
 
  stellv. Mitglied

Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
 
  Der im Grundgesetz verankerte Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union ist der zentrale Ort der europapolitischen Mitwirkung im Deutschen Bundestag. Er ist Querschnitts- und Fachausschuss zugleich und unter anderem  für sämtliche Grundsatzfragen der europäischen Integration, institutionelle Themen, Strategiedokumente, die mehrjährige Finanzplanung der EU und Fragen der Erweiterung zuständig.