Kosovos Beitritt in den Europarat und die bevorstehenden Hürden
Das Ministerkomitee hat die Parlamentarische Versammlung des Europarates (PVER) am 24. April 2023 gebeten, zu prüfen, ob das Kosovo alle Bedingungen für eine Mitgliedschaft erfüllt. Zwei renommierte Juristen und drei Berichterstatter aus verschiedenen Ausschüssen der Parlamentarischen Versammlung haben in ausführlichen Berichten bewertet, ob das Kosovo die Bedingungen erfüllt. Sie alle kamen zu dem Schluss, dass der Kosovo alle Bedingungen erfüllt und als Mitglied aufgenommen werden sollte.
Mit einer Mehrheit von 83 Prozent stimmten Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung aus ganz Europa - auch aus Nicht-Anerkennungsstaaten - für die Mitgliedschaft des Kosovo am 18. April 2024. Die griechische Berichterstatterin für den Kosovo, Dora Bakoyannis, stellte letzte Woche in einem Meinungsbeitrag klar, dass: „Von keinem Beitrittskandidaten wurde jemals verlangt, so viele Reformen durchzuführen, bevor sein Beitritt zur Organisation überhaupt zur Diskussion gestellt wurde. Das ist wahrscheinlich der Grund, warum 83 Prozent der Versammlung für den Bericht gestimmt haben.“
Am 17. Mai, kann das Ministerkomitee mit 2/3-Mehrheit über die Mitgliedschaft des Kosovo abstimmen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Abstimmung über die Mitgliedschaft auf die Tagesordnung gesetzt wird, was bisher leider nicht geschehen ist. Die deutsche Regierung ist nicht gegen eine Mitgliedschaft des Kosovo. Durch die Hinzufügung zusätzlicher Vorbedingungen, die nichts mit den Standards des Europarats zu tun haben und die der Kosovo nicht erfüllen kann, hat die deutsche Regierung jedoch de facto zu einer Pattsituation beigetragen.
Von der kosovarischen Regierung zu verlangen, dass sie einen Verband der Gemeinden mit serbischer Mehrheit per Dekret gründet, anstatt die Gemeinden mit serbischer Mehrheit zu ermutigen, den Verband selbst zu gründen, wie es in Europa üblich und in Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention zur „Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit“ verankerten ist; Oder von der kosovarischen Regierung zu verlangen, dass sie dem Verfassungsgericht ein inoffizielles Arbeitsdokument über den Verband der Gemeinden mit serbischer Mehrheit vorlegt, das von der Quint und nicht von den Gemeinden mit serbischer Mehrheit verfasst wurde, ist einfach absurd. Es untergräbt den Grundsatz des Ahtisaari-Plans, der den Gemeinden mit serbischer Mehrheit weitreichende Befugnisse einräumt. Das Recht der Gemeinden, sich zusammenzuschließen, ist auch in der Verfassung des Kosovo verankert. Der Vorschlag muss von den Gemeinden selbst kommen, nicht von der kosovarischen Regierung oder der Quint. Auch in Deutschland würde eine Stellungnahme zu einem inoffiziellen Arbeitsdokument vom Bundesverfassungsgericht als unzulässig angesehen werden.
Ich hoffe, dass die deutsche Regierung der detaillierten Bewertung der Parlamentarischen Versammlung und der Juristen folgen wird, anstatt zusätzliche (absurde) Vorbedingungen zu stellen. Wenn wir die Standards und Werte des Europarates respektieren, dann ist die Aufnahme des Kosovo im Mai die einzige Lösung. Jede andere Entscheidung würde die Glaubwürdigkeit der Institution, den Schutz der Minderheitenrechte im Kosovo (Ahtisaari-Plan) untergraben und die Stabilität in der Region gefährden.